Herbst kommt – Licht an!

fahrradlampeRad- und Autofahrer, die im Herbst mit defektem Licht unterwegs sind, riskieren nicht nur ihre Gesundheit. Die Bußgelder für eine fehlende oder nicht funktionierende Beleuchtung sind empfindlich. Radfahrer zahlen zwischen 10 und 25 Euro, Autofahrer müssen mit 10 bis 40 Euro rechnen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Automobil-Club Verkehr (ACV) empfehlen deshalb gemeinsam, die Beleuchtung an Fahrrad und Auto zu kontrollieren.

“Rund 30 Prozent der Radfahrer sind nach unseren Beobachtungen mit defekter oder nicht eingeschalteter Beleuchtung unterwegs”, meint Karsten Hübener, Bundesvorsitzender des ADFC. Dabei biete der Fahrradhandel längst langlebige und wartungsarme Lichtsysteme an. Nabendynamos, die vor der Witterung geschützt im Laufrad sitzen, liefern dauerhaft Energie und aktuelle LED-Scheinwerfern kommen auf bis zu 60 Lux Beleuchtungsstärke.
Straßenlaternen erreichen im Schnitt 10 Lux. Frühere Fahrradscheinwerfer mit Glühlampen (4 Lux) oder ältere Halogenlampen mit 7 Lux sind nicht mehr Standard. “Nach wie vor haben viele Radfahrer das Gefühl, auch ohne eingeschaltete Beleuchtung gesehen zu werden, weil sie selbst ja alle anderen Verkehrsteilnehmer erkennen”, berichtet Hübener. Diesen Irrtum bemerken sie dann oft erst zu spät. Hübener rät dazu seine Lichtanlage bei den ADFC-Beleuchtungschecks oder in Fachwerkstätten überprüfen zu lassen. In Mannheim, so Dr. Gerd Hüttmann, Sprecher des ADFC Kreisverbandes, bot der ADFC bereits beim Herbstradmarkt Beratung zur Fahrrad-Beleuchtung an.
Weitere Aktionen sind in Vorbereitung, aber noch nicht entgültig terminiert.

Übrigens: Auch ein Fahrrad-Anhänger braucht eventuell eine eigene Lichtanlage. Bei Dunkelheit muss er mit einer roten Schlussleuchte an der linken Heckseite und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist – etwa, weil es durch den Anhänger selbst oder durch aufgeladene Ladung verdeckt wird. Eine Stromversorgung durch Batterie bzw. Akku ist zulässig.

Eine Übersicht der ADFC-Beleuchtungschecks steht auf: www.adfc.de/3901_1